Erklärung zur Barrierefreiheit

INFO: Der BITV Test läuft aktuell. Wir rechnen mit einem Abschluss bis ca. Mitte Mai

 

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Aktuelle arbeiten wir an der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit. 

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an :

Kathrin Tillenburg
Teamleiterin Unterstützungsleistungen und digitale Barrierefreiheit (UdB)
Allgemeine Unterstützungsleistungen
Moltkestraße 64
76133 Karlsruhe
Telefon: 0711 2090 7867
E-Mail: tillenburg@lmz-bw.de
Über dieses Formular haben Sie außerdem die Möglichkeit, Barrieren zu melden.

Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.